Anschreiben an die Mitglieder zur Satzungsänderung

Liebe Vereinsmitglieder,

der SC 1967 Mühlried e.V. hat am 02.11.2019 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Der Grund hierfür war, dass in der bisherigen Vereinssatzung der Vereinszweck „Kunst und Kultur“ nicht enthalten war. Dies hat zur Folge, dass die Einnahmen aus den Theateraufführungen ab sofort versteuert werden müssten. Aufgrund dieser Steuerzahlungen stehen dem SC 1967 Mühlried e.V. wieder weniger Mittel zur Verfügung, die für die Förderung der Jugend und andere Vereinsaktivitäten sinnvoll verwendet werden könnten.

Im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung am 02.11.2019 wurde von den anwesenden Mitgliedern einstimmig die Änderung des Vereinszwecks genehmigt.

Wie sich dann jedoch bei dem Antrag auf die Eintragung der Satzungsänderung in das Vereinsregister herausstellte, kann der Vereinszweck gem. § 33 Satz 2 BGB nur mit der Zustimmung „aller“ Vereinsmitglieder geändert werden, nicht nur mit der Mehrheit der bei der Hauptversammlung persönlich anwesenden Mitglieder.

Aus diesem Grund wenden wir uns heute an Sie als Vereinsmitglied mit der Bitte, der folgenden Änderung der Satzung des SC 1967 Mühlried e.V. zuzustimmen:

Laden Sie bitte hierzu unter Downloads das Anschreiben zur Satzungsänderung runter und geben Sie es ausgefüllt und Unterschrieben beim SC 1967 Mühlried e.V. ab.

Danke.